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Finanzierung
Es gibt viele Möglichkeiten Betreuungsleistungen zu finanzieren. Zu aller erst steht jedoch die Frage der Pflegebedürftigkeit im Vordergrund, denn nur anerkannte Pflegegrade ermöglichen die Abrechnung mit den Kassen.
Wenn Sie also merken, dass Sie immer stärker und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, sollten Sie für sich selbst, mit Ihren Angehörigen, oder mit mir gemeinsam einen Pflegegrad beantragen. Am Besten führen Sie, oder Ihr Angehöriger an 7 aufeinanderfolgenden Tagen ein sogenanntes Pflegetagebuch. Darin notieren Sie, was Ihnen schwer fällt bzw. wofür Sie Hilfe benötigen und wie oft und in welchem Umfang das vorkommt. Ihre Beobachtungen sind wichtig, weil ein Gutachter eine Momentaufnahme macht und man hat naturgemäß immer mal schwerere und nicht so schwere Tage. Oft ist es auch so, dass man sich unbewusst mehr Mühe gibt, wenn einem jemand über die Schulter blickt. Was in solch einer Situation natürlich ungünstig ist.
Wenn Sie einen Pflegegrad bekommen haben ist es vorgeschrieben, dass Sie sich in gewissen Abständen beraten lassen. Dafür gibt es haufenweise Beratungsstellen. Hier werden Sie in Ihrer Nähe fündig.
Doch egal welchen Pflegegrad Sie bekommen haben. Sie haben auf jeden Fall Anspruch auf eine Unterstützungspauschale in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Damit kann unsere Dienstleistung verrechnet werden.
Falls die Pauschale für die Deckung der Kosten nicht reicht, gibt es noch andere Leistungen, die Ihnen, abhängig vom Pflegegrad (PG 2-5), in unterschiedlicher Höhe zustehen:
Sachleistungen
Sie können bis zu 40% Ihres ungenutzten Sachleistungsanspruchs umwandeln und es in Betreuungs- und Entlastungsdienstleistungen investieren.
Verhinderungspflege
Wenn Ihre Angehörigen Sie bereits 6 Monate durchgehend gepflegt haben, steht Ihnen als weitere Finanzierungsmöglichkeit die Verhinderungspflege als Abrechnungsmöglichkeit zur Verfügung. Wenn Sie am Tag unter 8 Std. von uns betreut werden, dann bleibt Ihnen Ihr gesamtes Pflegegeld erhalten und Sie müssen sich keine Sorgen um Kürzungen machen.
Kurzzeitpflege
50 % Ihres Kurzzeitpflegebudgets können Sie, ähnlich wie bei der Sachleistung in Verhinderungspflege investieren und dadurch weitere Betreuungsstunden für sich erwerben. Falls Sie diesbezüglich Bedenken haben, sollten Sie sich dieses Budget erst am Ende des Jahres in die Verhinderungspflege auszahlen lassen, denn dann ist sicher, dass Sie das Kurzzeitpflegebudget auch nicht in voller Höhe brauchen.
Privatversicherte und Selbstzahler
Falls Sie lieber privat bezahlen wollen, oder sogar privat versichert sind, ist das natürlich alles andere als ein Problem. Wir stellen Ihnen eine Rechnung über unsere kassenzugelassene Dienstleistung aus, die Sie Ihrer privaten Versicherung vorlegen können, oder als Nachweis für angefallene Betreuungskosten für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen können. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater.